Bildungsreform 2015 mit viel Kompromiss

Die Eckpunkte der Bildungsreform:
1. Elementarpädagogikpaket
2. Schuleingangsphase- und Volksschulpaket, sprachliche Förderung
3. Autonomiepaket
4. Modell-Region-Paket, Schule der 6 – 14-Jährigen
5. Schulorganisations-Paket, Bildungsdirektion
6. Bildungsinnovationspaket
7. Weiterer Fahrplan

Vor der Schule …im Kindergarten
Ein einheitlicher Bildungskompass für alle Kinder ab 3,5 Jahren soll eingeführt werden. Basis dafür sollen verpflichtenden Sprach- und Entwicklungsscreenings und eine durchgehende Sprachstands- und Entwicklungsdokumentation vom Kindergarten an bis zum Ende der Schullaufbahn sein.
Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für alle, mit Opt-out-Möglichkeit wurde vereinbart. Der Maßstab für das Opt-out ist das Ergebnis des zuvor erfolgten Sprach- und Entwicklungsscreenings und die schon bisher geltenden Ausnahmekriterien. Durch das zweite Kindergartenjahr sollen Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf zur Herstellung einer frühen Chancengerechtigkeit bereits im Kindergarten durchgehend beobachtet und zielgenau gefördert werden.
Ein bundesweiter Qualitätsrahmen soll bis Ende 2016 erarbeitet und bis 2025 umgesetzt werden. Darin sollen Elementarpädagogische (entwicklungspsychologisch, kognitiv, motorisch, emotional, sozial, physisch und sprachlich) Bildungsziele als Kriterien für den Bildungskompass und Mindestqualifikations- und Ausbildungsanforderungen für den elementarpädagogischen Bereich und Ausweitung des interkulturellen Supportpersonals festgelegt werden.
Keine universitäre Ausbildung der zukünftigen Kindergartenpädagog/innen.
Die bisherigen Ausbildungsstätten (BAKIPs) werden alle in den BHS-Bereich (BHS für Elementarpädagogik) übernommen. Alle Lehrer/innen, die an der BAKIP-Neu unterrichten, benötigen einen Bachelor-Abschluss, die Lehrpläne werden kompetenzorientiert, ein neues Aufnahme- und Eignungsverfahren für die Schüler/innen (Mehrsprachigkeit, Inklusion, Anteil an männlichen Pädagogen), die Anrechnung und Anerkennung (tertiärer) Qualifikationen für die Berufsbefähigungen und der Ausbau eines verschränkten Fort- und Weiterbildungsangebotes sind die wesentlichen Änderungen in der Ausbildung der Elementarpädagog/innen im Kindergarten.

Brücke in die Volksschule …. Schuleingang NEU
Zur neuen Schuleigangsphase zählen das letzte verpflichtende Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre. Elementar-, Grundschulpädagoginnen und –pädagogen sowie anderes Fachpersonal sollen den kindgerechten Übergang tragen. Dabei sollen ein förderbezogener Datenaustausch und die Schaffung einer bundesweit geltenden Basis zur Weitergabe und Nutzung von förderbezogenen Daten zwischen den Institutionen Kindergarten und Volksschule die Arbeit der Pädagog/innen professionalisieren und unterstützen.

In der Volksschule … mit neuem Lehrplan und ein bisschen mehr Autonomie
Kernpunkt der Reform im Primarbereich sollen ein schlanker Lehrplan mit Fokus auf die Grundkompetenzen und der Kulturtechniken Lesen, Schreiben (Deutsch als Zweitsprache) und Rechnen und die Herausforderungen der Zukunft (Migration, Digitalisierung, usw.).
In Bezug auf die Schulautonomie sollen ein jahrgangsübergreifender Unterricht mit flexibler innerer Differenzierung und die alternative Leistungsbeurteilungen sein. Vorgesehen ist, dass die Eltern auf Antrag additiv ein Zeugnis mit Ziffernnoten erhalten und das Klassenforum über die Gestaltung der alternativen Leistungsbeurteilungsform entscheidet. Auch Verpflichtende Sprachstartkurse für Schüler/innen mit nicht ausreichenden Kenntnisse in der Unterrichtssprache Deutsch wurden vereinbart.


Autonomiepaket …. alles wird automatisch besser?
Mehr pädagogische, organisatorische, personelle und finanzielle Freiräume sollen bessere Lernergebnisse, effizienterer Ressourceneinsatz durch autonome Gestaltung und pädagogische Freiräume an den Schulen bringen - so wollen das zumindest die Bildungsreformer. Das wird auch der Grund dafür sein, dass dieses Paket das umfangreiste ist (>> siehe Autonomiepaket).

Pädagogische Autonomie - Schulen in Bewegung …..
Das Autonomiepaket „Schule“ umfasst die Bereiche Ressourceneinsatz, Schwerpunktsetzung, Lehrpläne, Schulversuche, Richtgröße für Schul- bzw. Verwaltungseinheiten, Schulcluster, Stundenplan, schulischen Öffnungszeiten und schulautonome klausurtage.

Personelle Autonomie – Mächtige Direktor/innen …
Die Personelle Autonomie macht die Schulleitung stark ….
Die Einrichtung eines auf 5 Jahre befristetes (wenn nicht automatisch unbefristet gestellt) Schulmanagement (Schulleitung und mittleres Management) vorgesehen. Ein nicht weiter definiertes Objektivierungsverfahren soll eingeführt werden. 
Die Personalauswahl soll durch die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulbehörde erfolgen, wobei der Schulleitung ein Vetorecht bei Neuanstellungen zusteht.
Die Schulleitung soll zukünftig für die Personalentwicklung, Leistungsbeurteilung, Dienst- und Fachaufsicht zuständig sein.
Der Schulleitung obliegt auch die „Fortbildungsanordnung und –genehmigung“ und ist
bei dienstrechtlich relevanten Entscheidungen einzubinden (z. B. Vertragsverlängerungen, Beurteilungspflicht und Vetorecht bei Umstellung auf einen unbefristeten Vertrag).

Finanzielle Autonomie … hilft beim Sparen
Die geplante finanzielle Autonomie ermöglicht die Umwandlung und Rückführung von pädagogischem Lehrpersonal in Supportpersonal, den Einsatz von externen Lehrbeauftragten und macht die Kustodiats- und Nebenleistungsregelung flexibel gestaltbar.
Alles Maßnahmen, die ein ordentliches Sparpotential auf Kosten der Schulqualität (entweder weniger Unterricht oder kein Supportpersonal) und der Lehrer/innen. Dafür kann die Schule im Rahmen der Drittmittelaufbringung ein Ausgleich versuchen.

 


Modell Gemeinsame Schule …. klein und fein?
Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe, Sonderschule sind Teil der Region, ebenso können Volksschule und Kindergärten bzw. –tagesstätten daran teilnehmen. In einer Modell-Region sind alle Schulen der Region eingebunden.
Für die gesamte Modellregion werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt.
Die vereinbarten Rahmenbedingungen engen den Spielraum für die zukünftigen Modellregionen stark ein:
So darf eine Modell-Region nicht das gesamte Bundesland umfassen und die Gesamtzahl der Standorte in den Modell-Regionen darf in keinem Bundesland 15% aller Standorte der jeweiligen Schulart sowie 15% aller Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulart überschreiten. Eine gleichmäßige Verteilung von Bundes- und Landeslehrer/innen sowie der Schüler/innen aller Leistungsspektren auf die Standorte der Modell-Regionen, Umschichtung von Lehrpersonal in Unterstützungspersonal (mehr Geld gibt es nicht!), ein pädagogisches inklusives Konzept und umfassende wissenschaftliche Begleitung sind weitere erwähnenswerte Punkte in diesem Paket.

 

 

Bildungsdirektion … Schulverwaltungskompromiss
Künftig wird es eine Bildungsdirektionen in jedem Bundesland geben. Diese „Bund-Länder-Behörden“ soll die bisherigen Landesschulräte (Bund) und Schulabteilungen der Landesregierung (Land) ersetzen. Die Bildungsdirektion verwaltet die Bund- und Landeslehrer/innen gemeinsam, aber der Dienstgeber für die Lehrer/innen der AHS und BMHS bleibt weiterhin der Bund und für die APS-Lehrer/innen die Länder. Abgerechnet werden die Gehälter der Lehrer/innen über das Bundesrechenzentrum.
Die auf fünf Jahre befristete Bestellung der/des Direktorin/Direktors der Bildungsdirektion erfolgt durch das Bildungsministerium auf Vorschlag des Landeshauptmannes. Die bisherigen amtsführenden Präsident/innen, ihre Vizes und die Kollegien der Landesschulräte gibt es dann nicht mehr. Dass das Landesgesetz vorsehen kann, dass der Landeshauptmann oder das zuständige Mitglied der Landesregierung Präsident der neuen Behörde werden kann, kann wohl nur als Kniefall der Bundesverhandler vor den Länderfürsten interpretiert werden, damit doch noch heute eine Einigung erzielt werden konnte.
Allzu viel wird sich wohl nicht ändern, denn die Bildungsdirektionen üben sämtliche Befugnisse aus, die derzeit die Landesschulräte bzw. die Schulabteilungen der Länder wahrnehmen. 
Bildungsinnovation …. Bildungsstiftung und WLAN. Ist das alles?
Bis 2020 soll eine flächendeckende Verfügbarkeit an allen Schulstandorten mit ultraschnellem Breitbandinternet sowie Netzwerk (WLAN oder Nachfolgetechnologie) angestrebt und eine Bildungsstiftung eingerichtet werden. Mehr gibt es dazu wirklich nicht zu sagen.

 


Schritt für Schritt …
Die gesetzlichen Voraussetzungen werden bis Ende Juni 2016 geschaffen, die Schuleingangsphase NEU soll bereits mit dem Schuljahr 2016/17 umgesetzt werden, der elementarpädagogische Qualitätsrahmen soll bis Ende 2016 gemeinsam mit den Ländern erarbeitet und 2025 flächendeckend umgesetzt sein.
Der Transformations- und Integrationsprozess zur Schulverwaltungsbehörde wird bis Juni 2016 vorbereitet und im August 2016 umgesetzt werden
Die Überleitung der BAKIP in die BHS für Elementarpädagogik soll im SJ 2017/18 im Regelschulwesen realisiert sein.
Nicht genau definierte erste schulrechtliche Freiräume für Schulstandorte sollen im SJ 2016/17 umgesetzt werden.
 Umsetzung für Schulverbünde / Schulcluster soll in drei Etappen erfolgen.
- Etappe 1: 10-20% 2015-2018
- Etappe 2: 70% 2019-2021
- Etappe 3: 100% 2022-2025
Der Transformations- und Integrationsprozess zur Schulverwaltungsbehörde wird bis Juni 2016 vorbereitet werden und per August 2016 umgesetzt werden.

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